Berufsunfähigkeitsversicherung, vorvertragliche Anzeigepflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Musterbedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung sehen nachfolgende Formulierung für die Vorvertragliche Anzeigepflicht vor:


hier geht’s zu den [https://www.gdv.de/resource/blob/6326/281252030dbdf67ced8095ddf8ce9173/01-allgemeine-bedingungen-fur-die-berufsunfahigkeits-versicherung-0-pdf-data.pdf Musterbedingungen des GDV] https://www.gdv.de/resource/blob/6326/281252030dbdf67ced8095ddf8ce9173/01-allgemeine-bedingungen-fur-die-berufsunfahigkeits-versicherung-0-pdf-data.pdf




Im Leistungsfall stellt sich heraus, ob die Gesundheitsfragen bei Antragsstellung für die Berufsunfähigkeitsversicherung richtig beantwortet wurden.


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'''Vorvertragliche Anzeigepflicht – Umfang'''


Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet die ihm bekannten Gefahrenumstände bis zur Abgabe der Vertragserklärung dem Versicherer anzuzeigen. Darunter fallen alle Gefahrenumstände, die für den Entschluss des Versicherers ausschlaggebend sind den Versicherungsvertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu vereinbaren.
Die vorvertragliche Anzeigepflicht besteht nur, soweit der Versicherer auch danach gefragt hat.
Der Versicherer trägt das Fehleinschätzungsrisiko aufgrund unvollständiger Fragen. Eine Abweichung zum Nachteil des Versicherungsnehmers ist gem. § 32 VVG nicht zulässig.
'''Vorvertragliche Anzeigepflicht – Dauer'''
Die vorvertragliche Anzeigepflicht muss der Versicherungsnehmer bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung erfüllen.
'''Rechtsfolgen der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung'''
siehe Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen





Version vom 11. April 2018, 15:15 Uhr

Die Musterbedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung sehen nachfolgende Formulierung für die Vorvertragliche Anzeigepflicht vor:

hier geht’s zu den Musterbedingungen des GDV https://www.gdv.de/resource/blob/6326/281252030dbdf67ced8095ddf8ce9173/01-allgemeine-bedingungen-fur-die-berufsunfahigkeits-versicherung-0-pdf-data.pdf


Im Leistungsfall stellt sich heraus, ob die Gesundheitsfragen bei Antragsstellung für die Berufsunfähigkeitsversicherung richtig beantwortet wurden.


Vorvertragliche Anzeigepflicht – Umfang

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet die ihm bekannten Gefahrenumstände bis zur Abgabe der Vertragserklärung dem Versicherer anzuzeigen. Darunter fallen alle Gefahrenumstände, die für den Entschluss des Versicherers ausschlaggebend sind den Versicherungsvertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu vereinbaren.

Die vorvertragliche Anzeigepflicht besteht nur, soweit der Versicherer auch danach gefragt hat.

Der Versicherer trägt das Fehleinschätzungsrisiko aufgrund unvollständiger Fragen. Eine Abweichung zum Nachteil des Versicherungsnehmers ist gem. § 32 VVG nicht zulässig.


Vorvertragliche Anzeigepflicht – Dauer

Die vorvertragliche Anzeigepflicht muss der Versicherungsnehmer bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung erfüllen.


Rechtsfolgen der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung

siehe Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen


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