Berufsunfähigkeitsversicherung, Zusatzversicherung

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung, auch als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) bezeichnet, wird immer als Ergänzung zu einer anderen Versicherung abgeschlossen. Der Versicherungsschutz der BUZ ist somit ein Bestandteil der Hauptversicherung und stellt daher einen beitragspflichtigen Teil des Versicherungsvertrages dar.

Je nach Versicherungsgesellschaft kann die BUZ auch nachträglich vereinbart und in einen bestehenden Vertrag aufgenommen werden. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Hauptversicherung und die BUZ gleichzeitig abgeschlossen werden müssen. Da es sich dann um eine Kombination handelt, fallen im Regelfall geringere Abschlusskosten an. Oftmals profitiert der Versicherungsnehmer durch einen günstigeren Beitrag.


  • BUZ – Risikolebensversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Zusatzversicherung kann mit einer Risikolebensversicherung kombiniert werden. Wesentlicher Vorteil dieser Kombination ist die finanzielle Absicherung durch die Todesfallsumme der Hinterbliebenen beim Ableben der versicherten Person während der Vertragsdauer. Tritt der Versicherungsfall ein, so wird die vertraglich vereinbarte Leistung an den Begünstigten ausbezahlt. Erfolgt keine Inanspruchnahme der Leistung, so verbleiben die eingezahlten Beiträge beim Versicherungsunternehmen.


  • BUZ - Kapitallebensversicherung


Die BUZ in Kombination mit einer klassischen, kapitalbildenden Lebensversicherung. Hierbei wird ein Teil des Beitrages in den sog. Sparanteil angelegt und bildet am Ende der Vertragslaufzeit die Grundlage zur Auszahlung des angesparten Kapitals.


  • BUZ – Rürup-Rente

Die Rürup-Rentenversicherung kann auch durch eine BUZ ergänzt werden. Insbesondere aus steuerlicher Sicht kann dies von Vorteil sein. Vorausgesetzt ist, dass der Beitragsanteil für die BUZ geringer ist, als der der Beitragsanteil für die Rürup-Rentenversicherung. D.h. die Kosten für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung müssen weniger als 50 % der Gesamtkosten für die Kombi-Police betragen.


  • BUZ – Riester-Rente

Bei der Kombination aus BUZ und Riester-Rentenvertrag gelten wesentlich strengere Voraussetzungen aus steuerlicher Sicht. So darf sich der Beitragsanteil der BUZ auf lediglich 15 % des Gesamtbeitrages betragen. Zu beachten ist, dass im Leistungsfall aus der BUZ eine vollständige Steuerpflicht besteht.


  • Beitragsbefreiung der Berufsunfähigkeitsversicherung – Zusatzversicherung

Die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente aus der Zusatzversicherung wird im Leistungsfall – bei Berufsunfähigkeit der versicherten Person – ausbezahlt. Je nach Tarif erfolgt im Leistungsfall eine Beitragsfreistellung der BUZ und der Hauptversicherung. Somit sind keine weiteren Beitragszahlungen für die Hauptversicherung und die BUZ zu entrichten.


⚠️ Kommt der Versicherungsnehmer in Zahlungsschwierigkeiten, so bedeutet dies bei einer Kombi-Police den Verlust des gesamten Versicherungsschutzes. Geht der Versicherungsschutz der Hauptversicherung aufgrund einer Kündigung verloren, so endet auch die BU-Zusatzversicherung. Bei vorliegenden Erkrankungen besteht die Gefahr keinen Versicherungsschutz mehr zu bekommen, ein Neuabschluss schliesst sich aus.



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Schlagwort: Berurfunfähigkeitszusatzversicherung, Berufsunfähigkeit
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