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'''Ärztliche Gutachten sind notwendig''' um den Leistungsanspruch seitens des VN geltend zu machen und über die Leistungsdauer auch aufrecht zu halten. | |||
I.d.R.wird durch den Versicherer ein Zweitgutachten von einem unabhängigen Mediziner eingeholt. Im Abstand von 2 bis 5 Jahren, bei langanhaltender Berufsunfähigkeit, sind diese Gutachten dann erforderlich.<br /> | |||
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