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Berufsrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Beitrag zur Berufsrechtsschutzversicherung ist in der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzbar und absetzbar. Besteht ein Kominationstarif, wie z.B. Berufsrechtsschutz und Privatrechtsschutz, so empfiehlt es sich, sich den Beitragsanteil zur Berufsrechtsschutz vom Rechtsschutzversicherer bescheinigen zu lassen.
Der Beitrag zur Berufsrechtsschutzversicherung ist in der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzbar und absetzbar. Besteht ein Kominationstarif, wie z.B. Berufsrechtsschutz und Privatrechtsschutz, so empfiehlt es sich, sich den Beitragsanteil zur Berufsrechtsschutz vom Rechtsschutzversicherer bescheinigen zu lassen.
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