Berufshaftpflichtversicherung / Vermögensschadenhaftpflicht

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Die Berufshaftpflichtversicherung (auch als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bezeichnet) dient der Vorsorge für bestimmte Berufsträger. Der Begriff "Beruf" sagt dies bereits aus. Der Haftpflichtschutz wird hier überwiegend an der Person mit dem speziellen Beruf festgemacht. In erster Linie (aber nicht ausschliesslich) sind Beratungs-, Planungs- und Behandlungsfehler, die zu Vermögensschäden führen, versichert.

Deutlich wird dies, wenn man sich die entsprechenden Berufe anschaut.

 Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Versicherungsmakler, Rentenberater, Wirtschaftsprüfer, die Ärzteschaft, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Heilpraktikern wie auch Lehrer und weitere benötigen die Berufshaftpflichtversicherung. Für viele dieser Berufe (überwiegend Kammerberufe) besteht eine Versicherungspflicht.

⚠️  Die Berufshaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung lässt sich leistungsmäßig nicht immer eindeutig voneinander trennen. Versicherer bieten Tarife an, die auch beide Bereiche beinhalten, also außer den Vermögensschäden auch die Sach- und Personenschäden abdecken.  

Eine besondere Form der Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung stellt die D&O Versicherung (Managerhaftpflichtversicherung) dar.


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Schlagwort: Berufshaftpflicht, Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflicht, Betriebshaftpflichtversicherung, Kammerberufe Versicherungspflicht


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