Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschaden

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Der echte/reine Vermögensschaden setzt voraus, dass es sich nicht um die Folge eines Sach- und/oder Personenschadens handelt. Ein Beispiel zu Verdeutlichung: Ein Steuerberater oder Anwalt versäumt den Einspruchstermin beim Finanzamt oder Gericht. Hierdurch entsteht den Mandanten ein finanzieller Verlust. Hier liegt also ursächlich kein Personen- oder Sachschaden vor, es handelt sich um einen echten Vermögensschaden.

⚠️ Die  Berufshaftpflichtversicherung übernimmt  die Deckung echter Vermögensschäden.  Es werden keine Personen- und Sachschäden übernommen. Die Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet diese beiden Schadenarten.

Der unechte Vermögensschaden (Einkommensminderung, Einkommensverlust, Kosten der Reparatur, vollständiger Ersatz) hingegen ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens. Die Nutzungsausfallsentschädigung für ein Kraftfahrzeug steht als Beispiel für einen unechten Vermögensschaden.


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Schlagwort: Vermögensschäden, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung


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