Berufshaftpflichtversicherung, Steuerberater / Wirtschaftsprüfer Schadenbeispiele

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Massive Überbewertung

Ein Wirtschaftsprüfer erteilte einen Bestätigungsvermerk für die Richtigkeit eines Jahresabschlusses und den Lagebericht einer GmbH, nachdem dieser die Unterlagen geprüft hatte. Jedoch erkannte der Wirtschaftsprüfer nicht, dass in der Bilanz die unfertigen Erzeugnisse zu hoch bewertet wurden. Aufgrund des Testats über die angeblich solide finanzielle Situation wurde der GmbH ein Darlehen gewährt. Jedoch musste kurze Zeit später das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH eröffnet werden. Die Bank verlangte Schadensersatz vom Wirtschaftsprüfer, denn ohne dessen Testat hätte die Bank kein Darlehen gewährt. Schadenhöhe 200.000 €, die von der Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfers übernommen wurden.


Einspruch gegen Finanzamtsbescheid

Die Mandantin eines Steuerberaters betrieb ein Geschäft, das mit gebrauchten Gegenständen handelte. Bei der Betriebsprüfung durch das Finanzsamt wurde festgestellt, dass die Kasse nicht ordnungsmäßig geführt wurde. Folglich ging das Finanzamt davon aus, dass die Erklärungen zu den Einnahmen und Ausgaben zweifelhaft sind. Es wurde für mehrere Veranlagungsjahre Schätzungsbescheide erlassen mit den doppelten Einkommen der Mandantin wie angegeben. Die Mandantin hätte die Annahmen des Finanzamtes widerlegen können, jedoch unterließ ihr Steuerberater gegen die Bescheide des Finanzamtes rechtzeitig Einspruch zu erheben. Die Mandantin forderte Schadenersatz von ihrem Steuerberater in Höhe von 80.000 €.


Spekulationssteuer

Der Mandant eines Steuerberaters hatte sich in Gebäude gekauft, das er nach einigen Jahren wieder verkaufen wollte. Nach Rücksprache mit seinem Steuerberater teilte ihm dieser mit, dass bei einem Verkauf innerhalb von 10 Jahren die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis steuerpflichtig ist, sog. Spekulationssteuer. Der Mandant veräußerte kurz vor Ablauf der Spekulationsfrist das Gebäude zum gleichen Preis, wie es damals erworben wurde. Vom Finanzamt erhielt der Mandant einen Bescheid über die Spekulationssteuer, da in der Vergangenheit die steuerlichen Vorteile durch Abschreibungen genutzt wurden. Der Mandant forderte von seinem Steuerberater Schadenersatz in Höhe von 30.000 €. Grund hierfür, hätte der Steuerberater seinen Mandanten aufgeklärt, so hätte der Mandant das Gebäude nach Ablauf der Spekulationsfrist erst veräußert.


Umsatzsteuer

Ein Steuerberater hat seiner Mandantin die Auskunft erteilt, dass die zum Verkauf angebotenen Produkte mit der Umsatzsteuer von 7 % versehen werden müssen. Durch eine Betriebsprüfung des Finanzsamtes stellte sich heraus, dass die Produkte mit 19 % Umsatzsteuer hätten versehen werden müssen. Das Finanzamt forderte eine Steuernachzahlung in Höhe von 320.000 €. Die Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters beglich den Schaden.