Berufshaftpflichtversicherung, RPC Deckung Schadenbeispiele

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Aufgrund von Verzögerungen und mehrfachen Nachbesserungen ist der Kunde mit der abgelieferten Leistung nicht zufrieden und tritt vom Vertrag zurück, gem. § 323 und §346 ff BGB. Basierend auf den Rücktritt muss der Auftraggeber die bis dato erbrachten Leistungen nicht bezahlen. Der Auftragnehmer hatte jedoch bis zum Rücktritt bereits erhebliche Aufwendungen und Kosten. Hierzu zählen auch Kosten für einen evtl. beschäftigten Subunternehmer, der extra für den Auftrag beauftragt wurde. Die vergeblichen Aufwendungen des Auftragnehmers werden durch das Versicherungsunternehmen im Rahmen der RPC-Deckung bezahlt.