Berufshaftpflichtversicherung, RPC Deckung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Berufshaftpflichtversicherung''' kann durch einen wichtigen Baustein erweitert werden. Die Eigenschadenversicherung bei Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag bzw. Projekt auf Basis einen Werkvertrages. Diese RPC-Deckung (return of projekt costs) wird von wenigen Versicherungsgesellschaften als integrierten oder bereits beinhalteten Versicherungsbaustein zur Haftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung angeboten.


Der Rücktritt des Auftraggebers vom Auftrag XXX
Das unternehmerische Risiko durch den Auftraggeber von einem laufenden Projekt / Auftrag auf Werkvertragsbasis wird hierdurch aus finanzieller Sicht erheblich reduziert.


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'''Erläuterung:'''


/ Projekt auf Werkvertragsbasis stellt eine wichtige Leistungserweiterung zur Berufshaftpflichtversicherung dar. Diese wird von einigen wenigen spezialisierten Versicherern als integrierter oder zusätzlicher Versicherungsbaustein im bzw. zum Haftpflichtvertrag / Berufshaftpflichtvertrag angeboten.
Der Auftraggeber hat bei einem Vertrag auf Werkvertragsbasis die Möglichkeit, neben der Nachbesserung und Minderung, vom Rücktritt des Auftrages geltend zu machen. Hierbei muss die erbrachte Leistung herausgegeben und das bereits erhaltene Honorar zurückgezahlt werden und auf fälliges Honorar verzichtet werden.


Durch die Leistungserweiterung können Sie Ihr unternehmerisches Risiko durch den Rücktritt Ihres Kunden / Auftraggebers von einem laufenden Projekt auf Werkvertragsbasis erheblich reduzieren.
Hintergrund: Bei einem Vertrag auf Werkvertragsbasis (z.B. Erstellung einer Software, Design einer Webseite, Erstellung eines Gutachtens oder einer Analyse) hat Ihr Auftraggeber bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den Rücktritt vom Auftrag geltend zu machen. In diesem Fall muss - vereinfacht gesprochen - die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug ein bereits erhaltenes Honorar zurückbezahlt oder auf fällige Honorare verzichtet werden. In diesen Fällen greift der Eigenschadenbaustein «Rücktritt vom Auftrag».


Schlagwort:<br />
'''Versicherte Kosten'''


Im Rahmen der RPC-Deckung werden die vergeblichen Aufwendungen im Falle eines berechtigten Rücktritts durch den Auftraggeber bezahlt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Rücktritt nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen personellen, technischen, logistischen oder finanziellen Möglichkeiten des Versicherungsnehmers beruht.
Zu den vergeblichen Aufwendungen zählen Personalkosten und Sachkosten. Jedoch nicht der entgangene Gewinn. Hierzu zählen:
'''Honorare und entstandene Kosten'''
- Aufwendungen von freien Mitarbeitern und Subunternehmern für bereits erbrachte Leistungen-<br />
- der Versicherer prüft auf eigene Kosten, ob der Rücktritt des Auftraggebers gerechtfertigt war (Passiver Rechtsschutz) <br />
'''Wichtig für Freiberufler:'''
die vergeblichen Aufwenden setzen sich bei Freiberuflern aus den Fixkosten und den variablen Kosten zusammen.
'''Fixkosten''' sind z.B.<br />
-  Büromiete inkl. Nebenkosten<br />
- Telefonkosten<br />
- Versicherungsbeiträge<br />
- Leasingkosten<br />
- Abschreibungen<br />
'''Variable Kosten''' sind z.B.<br />
- Reisekosten für das Projekt/Auftrag<br />
- Kosten für Subunternehmer<br />
- Kosten für freie Mitarbeiter<br />
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RPC-Deckung, return of projekt costs


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Aktuelle Version vom 22. März 2022, 10:29 Uhr

Die Berufshaftpflichtversicherung kann durch einen wichtigen Baustein erweitert werden. Die Eigenschadenversicherung bei Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag bzw. Projekt auf Basis einen Werkvertrages. Diese RPC-Deckung (return of projekt costs) wird von wenigen Versicherungsgesellschaften als integrierten oder bereits beinhalteten Versicherungsbaustein zur Haftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung angeboten.

Das unternehmerische Risiko durch den Auftraggeber von einem laufenden Projekt / Auftrag auf Werkvertragsbasis wird hierdurch aus finanzieller Sicht erheblich reduziert.


Erläuterung:

Der Auftraggeber hat bei einem Vertrag auf Werkvertragsbasis die Möglichkeit, neben der Nachbesserung und Minderung, vom Rücktritt des Auftrages geltend zu machen. Hierbei muss die erbrachte Leistung herausgegeben und das bereits erhaltene Honorar zurückgezahlt werden und auf fälliges Honorar verzichtet werden.


Versicherte Kosten

Im Rahmen der RPC-Deckung werden die vergeblichen Aufwendungen im Falle eines berechtigten Rücktritts durch den Auftraggeber bezahlt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Rücktritt nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen personellen, technischen, logistischen oder finanziellen Möglichkeiten des Versicherungsnehmers beruht.

Zu den vergeblichen Aufwendungen zählen Personalkosten und Sachkosten. Jedoch nicht der entgangene Gewinn. Hierzu zählen:


Honorare und entstandene Kosten

- Aufwendungen von freien Mitarbeitern und Subunternehmern für bereits erbrachte Leistungen-
- der Versicherer prüft auf eigene Kosten, ob der Rücktritt des Auftraggebers gerechtfertigt war (Passiver Rechtsschutz)


Wichtig für Freiberufler:

die vergeblichen Aufwenden setzen sich bei Freiberuflern aus den Fixkosten und den variablen Kosten zusammen.


Fixkosten sind z.B.
- Büromiete inkl. Nebenkosten
- Telefonkosten
- Versicherungsbeiträge
- Leasingkosten
- Abschreibungen


Variable Kosten sind z.B.
- Reisekosten für das Projekt/Auftrag
- Kosten für Subunternehmer
- Kosten für freie Mitarbeiter


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RPC-Deckung, return of projekt costs