Berufshaftpflichtversicherung, Nachhaftung

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Ein wichtiger Bestandteil der Berufshaftpflichtversicherung ist die Nachhaftungsdeckung. Diese legt fest, für welchen Zeitraum der Versicherungsschutz nach Beendigung der Berufshaftpflichtversicherung weiterhin bestehen bleibt. Die Nachhaftungsfrist beläuft sich im Regelfall auf 3 bis 5 Jahre, diese ist jedoch von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.

  • Beendigungsgründe für die Berufshaftpflichtversicherung sind z.B.

- Wegfall des versicherten Risikos
- Kündigung durch den Versicherungsnehmer
- Kündigung durch den Versicherer

  • Voraussetzungen für den Versicherungsschutz in der Nachhaftungsfrist

Der Versicherungsfall muss während der Wirksamkeit der Berufshaftpflichtversicherung eingetreten sein und bei Beendigung des Vertrages noch nicht bekannt sein.

  • Höhe des Versicherungsschutzes in der Nachhaftungsfrist

Die Höhe des Versicherungsschutzes in der Nachhaftungszeit ist begrenzt auf den unverbrauchten Anteil der Versicherungssummen des Versicherungsjahres in dem die Berufshaftpflichtversicherung beendet wurde.


Schlagwort: Nachhaftung, Nachhaftungsversicherung, Nachhaftungszeit


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