Berufshaftpflichtversicherung, Erfüllungsschaden

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Erfüllungsfolgeschaden

Sofern der Schuldner vertraglich zugesagte Leistungen nicht einhält, der Vertrag also nicht erfüllt wird und einem Dritten als Folge daraus ein Schaden entsteht, spricht man versicherungstechnisch von einem Erfüllungsschaden bzw. Erfüllungsfolgeschaden.

Zum Beispiel: Eine Webseite (Onlineshop) wird nicht oder nicht rechtzeitig fertiggestellt (Vertrag wurde nicht erfüllt), weshalb der Auftraggeber Umsatzeinbußen erleidet.

Die meisten Haftpflichtversicherer, die Versicherungsschutz auf Basis der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) anbieten, schließen Erfüllungsschäden vom Versicherungsschutz aus. In den Versicherungsbedingungen stehen dann z.B. Formulierungen wie: