Berufshaftpflichtversicherung, Erfüllungsschaden

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Sofern der Schuldner vertraglich zugesagte Leistungen nicht erbringt/einhält, der Vertrag also von ihm nicht erfüllt wird und der Auftraggeber hierdurch ein Schaden erleidet, ist ein Erfüllungsschaden entstanden.

Beispiel: Ein Auftrag wird in der vertraglich vereinbarten Zeit nicht rechtzeitig erfüllt. Der Auftraggeber hat Umsatzeinbußen.

Viele Haftpflichtversicherer schließen diese Erfüllungsschäden vom Schutz aus. Der Versicherungsmakler ist, auf Grund seiner Ungebundenheit, die beste Adresse um zum richtigen Schutz zu gelangen.



Schlagwort:Erfüllungsfolgeschaden


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