Berufshaftpflichtversicherung, Erfüllungsschaden

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Sofern der Schuldner vertraglich zugesagte Leistungen nicht einhält, der Vertrag also von ihm nicht erfüllt wird und der Auftraggeber hierdurch ein Schaden erleidet, ist ein Erfüllungsschaden entstanden.


Zum Beispiel: Eine Webseite (Onlineshop) wird nicht oder nicht rechtzeitig fertiggestellt (Vertrag wurde nicht erfüllt), weshalb der Auftraggeber Umsatzeinbußen erleidet.

Die meisten Haftpflichtversicherer, die Versicherungsschutz auf Basis der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) anbieten, schließen Erfüllungsschäden vom Versicherungsschutz aus. In den Versicherungsbedingungen stehen dann z.B. Formulierungen wie: