Berufshaftpflichtversicherung, Angestellte: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Mittlere Fahrlässigkeit'''
* '''Mittlere Fahrlässigkeit'''


Bei mittlerer Fahrlässigkeit erfolgt unter Berücksichtigung der einzelnen Umstände eine Aufteilung der Schadensersatzforderung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Zu berücksichtigen sind hierbei:
:Bei mittlerer Fahrlässigkeit erfolgt unter Berücksichtigung der einzelnen Umstände eine Aufteilung der Schadensersatzforderung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Zu berücksichtigen sind hierbei:


- Ist der Arbeitgeber gegen das Risiko versichert?<br />
:- Ist der Arbeitgeber gegen das Risiko versichert?<br />
- Welche berufliche Stellung hat der Arbeitnehmer im Unternehmen?<br />
:- Welche berufliche Stellung hat der Arbeitnehmer im Unternehmen?<br />
- Wie hoch ist das Einkommen des Arbeitnehmers?<br />
:- Wie hoch ist das Einkommen des Arbeitnehmers?<br />
- Wie sehen die persönlichen Lebensumstände des Arbeitnehmers aus?<br />
:- Wie sehen die persönlichen Lebensumstände des Arbeitnehmers aus?<br />
- Die Haftung des Arbeitnehmers ist meist auf das einfache bzw. mehrfache eines Bruttomonatsgehaltes begrenzt.<br />
:- Die Haftung des Arbeitnehmers ist meist auf das einfache bzw. mehrfache eines Bruttomonatsgehaltes begrenzt.<br />


* '''Grobe Fahrlässigkeit'''
* '''Grobe Fahrlässigkeit'''
Bei grober Fahrlässigkeit, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt wird im besonders schweren Maße verletzt, wird der Arbeitnehmer mit einer höheren Schadensersatzforderung belastet.
:Bei grober Fahrlässigkeit, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt wird im besonders schweren Maße verletzt, wird der Arbeitnehmer mit einer höheren Schadensersatzforderung belastet.


* '''Vorsatz'''
* '''Vorsatz'''


Bei Vorsatz ist der Arbeitnehmer zur Begleichung der vollen Schadensersatzforderung verpflichtet.  
:Bei Vorsatz ist der Arbeitnehmer zur Begleichung der vollen Schadensersatzforderung verpflichtet.  





Version vom 16. April 2022, 06:34 Uhr

Der Arbeitnehmer haftet nach § 276 BGB für Schäden bei vorsätzlicher und fahrlässiger Handlung. Jedoch hat das Bundesarbeitsgericht grundsätzliche Haftungsbegrenzungen für den Arbeitnehmer bei der Ausübung der übertragenen Aufgaben aufgestellt. Diese gelten bei einer Schädigung von Dritten.

  • Einfache Fahrlässigkeit

Bei einfacher bzw. leichter Fahrlässigkeit durch den Arbeitnehmer haftet dieser nicht.

  • Mittlere Fahrlässigkeit
Bei mittlerer Fahrlässigkeit erfolgt unter Berücksichtigung der einzelnen Umstände eine Aufteilung der Schadensersatzforderung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Zu berücksichtigen sind hierbei:
- Ist der Arbeitgeber gegen das Risiko versichert?
- Welche berufliche Stellung hat der Arbeitnehmer im Unternehmen?
- Wie hoch ist das Einkommen des Arbeitnehmers?
- Wie sehen die persönlichen Lebensumstände des Arbeitnehmers aus?
- Die Haftung des Arbeitnehmers ist meist auf das einfache bzw. mehrfache eines Bruttomonatsgehaltes begrenzt.
  • Grobe Fahrlässigkeit
Bei grober Fahrlässigkeit, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt wird im besonders schweren Maße verletzt, wird der Arbeitnehmer mit einer höheren Schadensersatzforderung belastet.
  • Vorsatz
Bei Vorsatz ist der Arbeitnehmer zur Begleichung der vollen Schadensersatzforderung verpflichtet.


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