Beitragszahler

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Beitragszahler ist i.d.R. Der Versicherungsnehmer. Der Beitrag kann auch durch einen Dritten bezahlt werden. Nur der Versicherungsnehmer kann Rechte aus einem Vertrag ableiten. Schuldner des Beitrages ist der Versicherungsnehmer.


Schlagwort: Beitrag, Beitragszahler, Prämie, Prämienzahler, Beitragsschuldner, Prämienschuldner ► zu meinen Verträgen / bimpim