Bausparen, Wartezeit

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Die Wartezeit des Bausparvertrages beginnt mit dem Vertragsabschluss und endet mit der Auszahlung des Darlehens (Zuteilung).

Einen genauen Ternin für die Zuteilung kann und darf die Bausparkasse bei Abschluss des Bausparvertags nicht nennen. Die zur Verfügung stehenden Geldmittel für die Kreditvergabe sind von den Zins- und Tilgungsleistungen des Bausparkollektivs abhängig und können nicht exakt vorhergesehen werden.


Schlagwort: Bausparvertrag Wartezeit, Wartezeiten