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Verkehrswert ist ein anderer Ausdruck für den Marktwert einer Immobilie. Eine genaue Definition findet sich in § 194 Baugesetzbuch (https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__194.html). | |||
Vereinfacht ausgedrückt versteht man unter dem Verkehrswert den '''Preis, für den man eine Immobilie/ein Grundstück zum derzeitigen Zeitpunkt auf dem freien Markt verkaufen könnte'''. Der Verkehrswert muss anhand eines Gutachtens beziehungsweise einer Wertermittlung festgelegt werden. | |||
Der Beleihungswert einer Immobilie orientiert sich an ihrem Verkehrswert. Da hier allerdings eine Sicherheitsreseve eingeplant wird, entspricht der '''Beleihungswert meist 80 bis 90 Prozent des Verkehrswertes'''. | |||
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