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Bausparen, Sonderfreibetrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Bausparen, Sonderfreibetrag<br />


Im Jahr '''2009 wurde die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge neu geregelt'''. Seither muss ein Prozentanteil aller Kapitalerträge als '''Quellensteuer''' (25 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag plus gegebenenfalls Kirchensteuer) '''von den Geldinstituten direkt an den Fiskus''' überwiesen werden. Dabei gilt ein '''Freibetrag von 801 Euro für Einzelpersonen oder 1602 Euro für Ehepaare (Werte von 2017)'''. Um die Freibeträge ihrer Kunden berücksichtigen zu können, benötigen die Institute einen '''Freistellungsauftrag'''.  
Im Jahr '''2009 wurde die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge neu geregelt'''. Seither muss ein Prozentanteil aller Kapitalerträge als '''Quellensteuer''' (25 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag plus gegebenenfalls Kirchensteuer) '''von den Geldinstituten direkt an den Fiskus''' überwiesen werden. Dabei gilt ein '''Freibetrag von 801 Euro für Einzelpersonen oder 1602 Euro für Ehepaare (Werte von 2017)'''. Um die Freibeträge ihrer Kunden berücksichtigen zu können, benötigen die Institute einen '''Freistellungsauftrag'''.  
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