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Bausparen, Sonderfreibetrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Jahr '''2009 wurde die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge neu geregelt'''. Seither muss ein Prozentanteil aller Kapitalerträge als '''Quellensteuer''' (XXX 25 % plus XXX 5,5 % Solidaritätszuschlag plus gegebenenfalls Kirchensteuer) '''von den Geldinstituten direkt an den Fiskus''' überwiesen werden. Dabei gilt ein '''Freibetrag von XXX 801 Euro für Einzelpersonen oder XXX 1602 Euro für Ehepaare (Werte von 2017)'''. Um die Freibeträge ihrer Kunden berücksichtigen zu können, benötigen die Institute einen '''Freistellungsauftrag'''.  
Im Jahr '''2009 wurde die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge neu geregelt'''. Seither muss ein Prozentanteil aller Kapitalerträge als '''Quellensteuer''' (25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag plus gegebenenfalls Kirchensteuer) '''von den Geldinstituten direkt an den Fiskus''' überwiesen werden. Dabei gilt ein '''Freibetrag von {{#var:10.1}} € für Einzelpersonen oder {{#var:10.2}} € für Ehepaare (Werte von {{#var:aktuelles_Jahr}})'''. Um die Freibeträge ihrer Kunden berücksichtigen zu können, benötigen die Institute einen '''Freistellungsauftrag'''.  


'''Zinserträge aus einem Bausparvertrag unterliegen ebenfalls der Abgeltungssteuer'''. Vor der Neuregelung 2009 mussten Zinserträge aus einem Bausparvertrag in dem Jahr, in dem eine Wohnungsbauprämie ausgezahlt wurde, nicht versteuert werden. Dieser '''Sonderfreibetrag kann seit 2009 nicht mehr in Anspruch genommen werden'''. Die Wohnungsbauprämie gehört nicht zu den Kapitalerträgen und bleibt weiterhin steuerfrei.<br />
'''Zinserträge aus einem Bausparvertrag unterliegen ebenfalls der Abgeltungssteuer'''. Vor der Neuregelung 2009 mussten Zinserträge aus einem Bausparvertrag in dem Jahr, in dem eine Wohnungsbauprämie ausgezahlt wurde, nicht versteuert werden. Dieser '''Sonderfreibetrag kann seit 2009 nicht mehr in Anspruch genommen werden'''. Die Wohnungsbauprämie gehört nicht zu den Kapitalerträgen und bleibt weiterhin steuerfrei.<br />
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!  !! Alleinstehende !! Verheiratete
!  !! Alleinstehende !! Verheiratete
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| Höhe der Wohnungsbauprämie || 8,8 % || 8,8 %
| Höhe der Wohnungsbauprämie || {{#var:14.1}} % || {{#var:14.1}} %
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| Bemessungsgrundlage (max. geförderte Sparleistung) || 512,00 Euro || 1.024,00 Euro
| Bemessungsgrundlage (max. geförderte Sparleistung) || {{#var:14.2}} € || {{#var:14.3}} €
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| Einkommensgrenze (max. zu versteuerndes Jahreseinkommen) || 25.600,00 Euro || 51.200,00 Euro
| Einkommensgrenze (max. zu versteuerndes Jahreseinkommen) || {{#var:14.4}} € || {{#var:14.5}} €
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! Alleinstehende !! rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer !! nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer (Beamte, Richter, Berufssoldaten)  
! Alleinstehende !! rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer !! nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer (Beamte, Richter, Berufssoldaten)  
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| ohne Kinder || 31.124,00 Euro || 28.536,00 Euro
| ohne Kinder || {{#var:14.6}} € || {{#var:14.7}} €
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| mit Kinder || Elternteil, dem die Kinder zugeordnet werden, der andere Elternteil leistet Unterhalt || Elternteil, dem die Kinder nicht zugeordnet werden, der aber Unterhalt leistet || Elternteil, dem die Kinder zugeordnet werden, der andere Elternteil leistet Unterhalt || Elternteil, dem die Kinder nicht zugeordnet werden, der aber Unterhalt leistet
| mit Kinder || Elternteil, dem die Kinder zugeordnet werden, der andere Elternteil leistet Unterhalt || Elternteil, dem die Kinder nicht zugeordnet werden, der aber Unterhalt leistet || Elternteil, dem die Kinder zugeordnet werden, der andere Elternteil leistet Unterhalt || Elternteil, dem die Kinder nicht zugeordnet werden, der aber Unterhalt leistet
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| 1 Kind || 37.478,00 Euro || 35.255,00 Euro || 34.068,00 Euro || 32.160,00 Euro
| 1 Kind || {{#var:14.8}} € || {{#var:14.9}} € || {{#var:14.10}} € || {{#var:14.11}} €
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| 2 Kinder || 41.980,00 Euro || 39.477,00 Euro || 37.932,00 Euro || 35.784,00 Euro
| 2 Kinder || {{#var:14.12}} € || {{#var:14.13}} € || {{#var:14.14}} € || {{#var:14.15}} €
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| 3 Kinder || 46.482,00 Euro || 43.699,00 Euro || 41.796,00 Euro || 39.408,00 Euro
| 3 Kinder || {{#var:14.16}} € || {{#var:14.17}} € || {{#var:14.18}} € || {{#var:14.19}} €
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! Zusammenveranlagung Ehegatten - 1 Arbeitnehmer !! rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer !! nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer (Beamte, Richer, Berufssoldaten)
! Zusammenveranlagung Ehegatten - 1 Arbeitnehmer !! rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer !! nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer (Beamte, Richer, Berufssoldaten)
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| ohne Kinder || 60.161,00 Euro || 55.272,00 Euro
| ohne Kinder || {{#var:14.20}} € || {{#var:14.21}} €
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| 1 Kind || {{#var:14.22}} € || {{#var:14.23}} €
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| 2 Kinder || {{#var:14.24}} € || {{#var:14.25}} €
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| 3 Kinder || {{#var:14.26}} € || {{#var:14.27}} €
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{| class="wikitable"
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! Zusammenveranlagung Ehegatten - 2 Arbeitnehmer !! rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer !! nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer (Beamte, Richer, Berufssoldaten)
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| ohne Kinder || {{#var:14.28}} € || {{#var:14.29}} €
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| 1 Kind || 67.735,00 Euro || 62.520,00 Euro
| 1 Kind || {{#var:14.30}} € || {{#var:14.31}} €
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| 2 Kinder || 75.382,00 Euro || 69.768,00 Euro
| 2 Kinder || {{#var:14.32}} € || {{#var:14.33}} €
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| 3 Kinder || 82.630,00 Euro || 77.016,00 Euro
| 3 Kinder || {{#var:14.34}} € || {{#var:14.35}} €
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👁 '''Siehe auch:'''<br />
[[Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer]]<br />
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👁 Siehe auch: [[Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer]]
 
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