Bausparen, Förderung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''die Arbeitnehmersparzulage''',
* '''die Arbeitnehmersparzulage''',
falls vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. Einkommensgrenzen: Singles {{#var:14.36}} €, Ehepaare {{#var:14.37}} € zu versteuerndes Jahreseinkommen
:falls vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. Einkommensgrenzen: Singles {{#var:14.36}} €, Ehepaare {{#var:14.37}} € zu versteuerndes Jahreseinkommen
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* '''die Wohnungsbauprämie''' <br />
* '''die Wohnungsbauprämie''' <br />
Einkommensgrenzen: Singles {{#var:14.4}} €, Ehepaare {{#var:14.5}} € zu versteuerndes Jahreseinkommen maximale Förderung: Singles {{#var:14.44}} €, Ehepaare {{#var:14.45}} € pro Jahr<br />
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* Förderungen im Zusammenhang mit einem '''Wohn-Riester-Vertrag'''<br />
* Förderungen im Zusammenhang mit einem '''Wohn-Riester-Vertrag'''<br />
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:keine Einkommensgrenze, maximale Förderung: {{#var:18.1}} € im Jahr, sowie {{#var:18.2}} € für jedes kindergeldberechtigte Kind, das bis 2008 geboren wurde, {{#var:18.3}} € für  jedes nach 2008 geborene Kind. Zudem können Beiträge zum Wohn-Riester-Vertrag von maximal {{#var:18.5}} € in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden.





Version vom 28. Juli 2022, 10:03 Uhr




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Bausparen wird vom Staat gefördert. Folgende staatliche Zuschüsse können beantragt werden:

  • die Arbeitnehmersparzulage,
falls vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. Einkommensgrenzen: Singles 17.900,00 €, Ehepaare 35.800,00 € zu versteuerndes Jahreseinkommen

maximale Förderung: Singles 43,00 €, Ehepaare 86,00 € pro Jahr


  • die Wohnungsbauprämie
Einkommensgrenzen: Singles 25.600,00 €, Ehepaare 51.200,00 € zu versteuerndes Jahreseinkommen maximale Förderung: Singles 45,06 €, Ehepaare 90,11 € pro Jahr


  • Förderungen im Zusammenhang mit einem Wohn-Riester-Vertrag
keine Einkommensgrenze, maximale Förderung: 175,00 € im Jahr, sowie 185,00 € für jedes kindergeldberechtigte Kind, das bis 2008 geboren wurde, 300,00 € für jedes nach 2008 geborene Kind. Zudem können Beiträge zum Wohn-Riester-Vertrag von maximal 2.100,00 € in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden.



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Schlagwort: Wohnungsbauprämie, staatliche Förderung
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