Bausparen, Förderung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 17: Zeile 17:




Schlagwort: Wohnungsbauprämie, staatliche Förderung<br />




Zeile 60: Zeile 58:




Schlagwort: Wohnungsbauprämie, staatliche Förderung<br />
.-.-.-.
.-.-.-.
[[Category:Bausparen]][[Category:PIM]]
[[Category:Bausparen]][[Category:PIM]]

Version vom 8. April 2021, 20:07 Uhr





Bausparen wird vom Staat gefördert. Folgende staatliche Zuschüsse können beantragt werden:

  • die Arbeitnehmersparzulage,

falls vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. Einkommensgrenzen: Singles 17.900,00 €, Ehepaare 35.800,00 € zu versteuerndes Jahreseinkommen maximale Förderung: Singles 43,00 €, Ehepaare 86,00 € pro Jahr


  • die Wohnungsbauprämie

Einkommensgrenzen: Singles 25.600,00 €, Ehepaare 51.200,00 € zu versteuerndes Jahreseinkommen maximale Förderung: Singles 45,06 €, Ehepaare 90,11 € pro Jahr


  • Förderungen im Zusammenhang mit einem Wohn-Riester-Vertrag

keine Einkommensgrenze, maximale Förderung: 175,00 € im Jahr, sowie 185,00 € für jedes kindergeldberechtigte Kind, das bis 2008 geboren wurde, 300,00 € für jedes nach 2008 geborene Kind. Zudem können Beiträge zum Wohn-Riester-Vertrag von maximal 2.100,00 € in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden.



< zurück Einträge vorwärts >     Alle Einträge Bausparen anzeigen     zur Hauptseite 



Bim pim v02.png

















Schlagwort: Wohnungsbauprämie, staatliche Förderung
.-.-.-.