Bausparen, Förderung: Unterschied zwischen den Versionen

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Bausparen wird vom Staat gefördert. Wer einen Bausparvertrag abschließt, kann folgende staatliche Zuschüsse beantragen:
* die Arbeitnehmersparzulage, falls vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden.
Einkommensgrenzen (Singles 17.900 €, Ehepaare 35.800 € zu versteuerndes Jahreseinkommen)
maximale Förderung (Singles 43 €, Ehepaare 86 € pro Jahr)
* die Wohnungsbauprämie
Einkommensgrenzen (Singles 25.600 €, Ehepaare 51.200 € zu versteuendes Jahreseinkommen)
maximale Förderung (Singles 45,06 €, Ehepaare 90,11 € pro Jahr)
* Förderungen im Zusammenhang mit einem Wohn-Riester-Vertrag
keine Einkommensgrenze
maximale Förderung (154 Euro im Jahr sowie 185 € jedes kindergeldberechtigte Kind, das bis 2008 geboren wurde, 300 € für    jedes nach 208 geborene Kind)
Zudem können Beiträge zum Wohn-Riester-Vertrag von maximal 2.100 € in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt  werden


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Version vom 6. Dezember 2016, 13:57 Uhr

Bausparen, Förderung


Bausparen wird vom Staat gefördert. Wer einen Bausparvertrag abschließt, kann folgende staatliche Zuschüsse beantragen:

  • die Arbeitnehmersparzulage, falls vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden.
Einkommensgrenzen (Singles 17.900 €, Ehepaare 35.800 € zu versteuerndes Jahreseinkommen)
maximale Förderung (Singles 43 €, Ehepaare 86 € pro Jahr)
  • die Wohnungsbauprämie
Einkommensgrenzen (Singles 25.600 €, Ehepaare 51.200 € zu versteuendes Jahreseinkommen)
maximale Förderung (Singles 45,06 €, Ehepaare 90,11 € pro Jahr)
  • Förderungen im Zusammenhang mit einem Wohn-Riester-Vertrag
keine Einkommensgrenze
maximale Förderung (154 Euro im Jahr sowie 185 € jedes kindergeldberechtigte Kind, das bis 2008 geboren wurde, 300 € für    jedes nach 208 geborene Kind)
Zudem können Beiträge zum Wohn-Riester-Vertrag von maximal 2.100 € in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt  werden

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