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Aufsichtspflichtverletzung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Aufsichtspflicht haben '''Eltern, Vormund, Lehrer, Ausbilder (nicht abschließend)'''. Aufsichtspflichtige Personen sind grundsätzlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlich zufügt; ein Verschulden des Täters (des zu Beaufsichtigenden) ist nicht erforderlich.
Eine Aufsichtspflicht haben '''Eltern, Vormund, Lehrer, Ausbilder (nicht abschließend)'''. Aufsichtspflichtige Personen sind grundsätzlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlich zufügt; ein Verschulden des Aufsichtspflichtigen ist nicht erforderlich.


'''§ 832 BGB''' Haftung des Aufsichtspflichtigen<br />
'''§ 832 BGB''' Haftung des Aufsichtspflichtigen<br />
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Falls Ihr Kind sich so verhält, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Schaden erleidet oder anrichtet, ist es Ihre Pflicht einzugreifen.
Falls Ihr Kind sich so verhält, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Schaden erleidet oder anrichtet, ist es Ihre Pflicht einzugreifen.


* '''Beispiele zur Aufsichtspflichtverletzung'''<br />
* '''Beispiele zur Aufsichtspflichtverletzung'''<br />
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