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Aufsichtspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
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* Eine '''gesetzliche Aufsichtspflicht''' haben:


- Eltern, <br />
* Siehe '''§ 832 BGB.''' - Haftung des Aufsichtspflichtigen kraft Gesetzes<br />
- Vormund, <br />
 
- Lehrer, <br />
:"1. Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatze des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde."<br />
- Ausbilder,<br />
 
- nicht abschließend. <br />
 
* Eine <big>'''gesetzliche Aufsichtspflicht'''</big> haben:
 
 
: Eltern, <br />
: Vormund, <br />
: Lehrer, <br />
: Ausbilder,<br />
: nicht abschließend. <br />
 
:Aufsichtspflichtige Personen sind grundsätzlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlich zufügt; '''ein Verschulden des Täters gegenüber des zu Beaufsichtigenden, ist nicht erforderlich.'''
 
 
* Eine '''vertragliche Aufsichtspflicht''' haben und stehen in gleicher Verantwortung:
 
 
: Kindermädchen,<br />
: Privatschul-/Privatkitapersonal,<br />
: Heim-/Krankenhauspersonal,<br />
: Ferienlagerpersonal,<br />
: nicht abschließend.<br />


Aufsichtspflichtige Personen sind grundsätzlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlich zufügt; ein Verschulden des Täters gegenüber des zu Beaufsichtigenden, ist nicht erforderlich.


* Eine '''zeitweise Übertragung der Aufsichtspflicht ist möglich'''


* Eine '''zeitweise Übertragung der Aufsichtspflicht'''


- auf Großeltern, <br />
: auf Großeltern, <br />
- Tante, Onkel,<br />
: Tante, Onkel,<br />
- Erzieher, <br />
: Erzieher, <br />
- Lehrer oder Ausbilder.
: Lehrer oder Ausbilder,<br />
- nicht abschließend, ist möglich.<br />
: Babysitter,<br />
: nicht abschließend.<br />
 




* Siehe '''§ 832 BGB.''' - Haftung des Aufsichtspflichtigen kraft Gesetzes<br />


"1. Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatze des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde."<br />




* Eine '''vertragliche Aufsichtspflicht''' haben und stehen in gleicher Verantwortung: 
'''Siehe auch'''<br />
[[Aufsichtspflichtverletzung]]  <br />


- Kindermädchen,<br />
- Privatschul-/Privatkitapersonal,<br />
- Heim-/Krankenhauspersonal,<br />
- Ferienlagerpersonal,<br />
- nicht abschließend.<br />


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'''Kontakt zur Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>


<center>{{BimpimV02}}


'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




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