Anonym

Aufsichtspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
27 Bytes hinzugefügt ,  09:46, 11. Jan. 2021
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:


Eine Aufsichtspflicht haben z. B. Eltern, Vormund, Lehrer, Ausbilder. Aufsichtspflichtige Personen sind grundsätzlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlich zufügt; ein Verschulden des Täters (des zu Beaufsichtigenden) ist nicht erforderlich (§ 832 BGB).
Eine Aufsichtspflicht haben: '''Eltern, Vormund, Lehrer, Ausbilder (nicht abschließend) '''. Aufsichtspflichtige Personen sind grundsätzlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlich zufügt; ein Verschulden des Täters (des zu Beaufsichtigenden) ist nicht erforderlich.
 
Siehe § 832 BGB..
 
 




45.029

Bearbeitungen