Assekuradeur

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Ein Assekuradeur übernimmt Aufgaben von Versicherungsgesellschaften und handelt in deren Vollmacht.

Der Umfang dieser Aufgaben richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen mit dem Erstversicherer.

Risikoträger und Leistungserbringer im Schadenfall bleibt jedoch immer das im Versicherungsschein genannte Erstversicherer.

Fragen, Schäden, Änderungen zum Vertrag werden jedoch i. d. Regel dem Assekuradeur gemeldet.