Arbeitnehmersparzulage: Unterschied zwischen den Versionen

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Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben alle Arbeitnehmer deren zu versteuerndes Einkommen die folgenden Beträge nicht übersteigt. Die vermögenswirksamen Leistungen sind ausschliesslich für wohnungswirtschaftliche Zwecke bestimmt.


- Alleinstehende XXX 17.900 €,
Anspruch auf die <big>'''Arbeitnehmersparzulage'''</big> haben alle Arbeitnehmer deren zu versteuerndes Einkommen die folgenden Beträge nicht übersteigt. Die vermögenswirksamen Leistungen sind ausschliesslich für wohnungswirtschaftliche Zwecke bestimmt. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt:
- bei Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern XXX 35.800 €.


Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen in dem Kalenderjahr, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind. Der Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind. Die Arbeitnehmersparzulage wird aber erst zur Auszahlung fällig


- für Alleinstehende {{#var:14.36}} €,


mit Ablauf der für die jeweilige Anlageform vorgeschriebenen Sperrfrist,
- bei Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern {{#var:14.37}} €.<br />
mit Ablauf der im Wohnungsbau-Prämiengesetz oder in der Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes genannten Sperr- und Rückzahlungsfristen,
mit Zuteilung des Bausparvertrags oder
in Fällen unschädlicher Verfügung.
Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens sind Kinderfreibeträge gemäß § 32 Abs. 6 EStG vom Einkommen abzuziehen. Das sind im Kalenderjahr 2018 pro Kind 3.714 Euro bei Alleinstehenden und 7.428 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten.


Die Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage setzt eine sechs- bzw. siebenjährige Bindungsdauer voraus. Das heißt jedoch nicht, dass über die gesamte Laufzeit Einzahlungen erfolgen müssen.
 
Kinderfreibeträge sind vom Einkommen abzuziehen.<br />
Die Höhe des zu versteuernden Einkommens richtet sich nach dem Kalenderjahr, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind.<br />
Der Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind.<br />
Voraussetzung: Eine Vertragsbindung von 6 bis 7 Jahren. <br />
<br />
 
 
'''Siehe auch'''<br />
[[Bausparen, Förderung]]  <br />
 
 
 
[[Informationssystem Versicherung allgemein |Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]                  [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]
 
 
 
'''Anschrift'''<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
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