Antragsbindefrist: Unterschied zwischen den Versionen

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Antragsbindefrist<br />


'''Die Antragsbindefrist bezeichnet den Ablauf der Zeit, die den VN an seinen gestellten Antrag gebunden hält'''. Innerhalb dieser Zeit führt der Versicherer die Risiko/Gefährdungsprüfung durch. Der Versicherer ist berechtigt diesen Zeitraum voll auszuschöpfen.
'''Die Antragsbindefrist bezeichnet den Ablauf der Zeit, die den VN an seinen gestellten Antrag gebunden hält'''. Innerhalb dieser Zeit führt der Versicherer die Risiko/Gefährdungsprüfung durch. Der Versicherer ist berechtigt diesen Zeitraum voll auszuschöpfen.
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Private Krankenversicherung (PKV): 6 Wochen.<br />
Private Krankenversicherung (PKV): 6 Wochen.<br />


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Schlagwort: Bindefrist, Antragsbindefrist
Schlagwort: Bindefrist, Antragsbindefrist


[[Category:Versicherung_Allgemein]]
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Version vom 26. Februar 2017, 13:28 Uhr

Die Antragsbindefrist bezeichnet den Ablauf der Zeit, die den VN an seinen gestellten Antrag gebunden hält. Innerhalb dieser Zeit führt der Versicherer die Risiko/Gefährdungsprüfung durch. Der Versicherer ist berechtigt diesen Zeitraum voll auszuschöpfen.

Verstreicht die Bindefrist ohne das es zu einer Antragsannahme gekommen ist, so gilt dies auch als Rücktritt vom Vertrag. Kommt es zu einer verspäteten Antragsannnahme (Überschreitung der Bindefrist) und der VN möchte dennoch Versicherungsschutz, so muss eine neuer Antrag gestellt werden.

Die Bindefristen sind je nach Sparte unterschiedlich bestimmt:

KFZ Haftpflichtversicherung: 2 Wochen,
Feuerversicherung: 2 Wochen,
Lebensversicherung: 6 Wochen,
Private Krankenversicherung (PKV): 6 Wochen.


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Schlagwort: Bindefrist, Antragsbindefrist