Antragsbindefrist: Unterschied zwischen den Versionen

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Verstreicht die Bindefrist ohne das es zu einer Antragsannahme gekommen ist, so gilt dies auch als Rücktritt vom Vertrag. Kommt es zu einer verspäteten Antragsannnahme (Überschreitung der Bindefrist) und der VN möchte dennoch Versicherungsschutz, so muss eine neuer Antrag gestellt werden.
Verstreicht die Bindefrist ohne das es zu einer Antragsannahme gekommen ist, so gilt dies auch als Rücktritt vom Vertrag. Kommt es zu einer verspäteten Antragsannnahme (Überschreitung der Bindefrist) und der VN möchte dennoch Versicherungsschutz, so muss eine neuer Antrag gestellt werden.


Die Bindefristen sind je nach Sparte unterschiedlich bestimmt.
Die Bindefristen sind je nach Sparte unterschiedlich bestimmt:


KFZhaftpflichtversicherung: 2 Wochen
KFZhaftpflichtversicherung: 2 Wochen,
Feuerversicherung: 2 Wochen
Feuerversicherung: 2 Wochen,
Lebensversicherung: 6 Wochen
Lebensversicherung: 6 Wochen,
Private Krankenversicherung (PKV): 6 Wochen
Private Krankenversicherung (PKV): 6 Wochen.


Schlagwort: Bindefrist, Antragsbindefrist
Schlagwort: Bindefrist, Antragsbindefrist


[[Category:Versicherung_Allgemein]]
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Version vom 4. Oktober 2016, 09:51 Uhr

Antragsbindefrist


Die Antragsbindefrist bezeichnet den Ablauf der Zeit, die den VN an seinen gestellten Antrag gebunden hält. Innerhalb dieser Zeit führt der Versicherer die Risiko/Gefährdungsprüfung durch. Der Versicherer ist berechtigt diesen Zeitraum voll auszuschöpfen.

Verstreicht die Bindefrist ohne das es zu einer Antragsannahme gekommen ist, so gilt dies auch als Rücktritt vom Vertrag. Kommt es zu einer verspäteten Antragsannnahme (Überschreitung der Bindefrist) und der VN möchte dennoch Versicherungsschutz, so muss eine neuer Antrag gestellt werden.

Die Bindefristen sind je nach Sparte unterschiedlich bestimmt:

KFZhaftpflichtversicherung: 2 Wochen, Feuerversicherung: 2 Wochen, Lebensversicherung: 6 Wochen, Private Krankenversicherung (PKV): 6 Wochen.

Schlagwort: Bindefrist, Antragsbindefrist