Versicherungsbeginn, Dauer, Periode, Ende

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Zu unterscheiden ist zwischen dem formellen Versicherungsbeginn, dem materiellem Versicherungsbeginn und dem technischen Versicherungsbeginn.

Der formelle Versicherungsbeginn bestimmt sich als Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, d.h. den Zeitpunkt der Antragsannahme durch den Versicherer oder auch die Annahme des Angebotes des Versicherers durch den Versicherungsnehmer.

Der materielle Versicherungsbeginn Ist der Zeitpunkt des Gefahrtragungsbeginns durch den Versicherer. Nach dem VVG wird der Versicherungsbeginn auf 0:00 Uhr festgelegt (sofern keine anderweitige vertragliche Regelung besteht).

Der technische Versicherungsbeginn ist der Tag, der im Versicherungsantrag steht. Ab dem technischen Beginn ist die Versicherungsprämie fällig.

Die Versicherungsperiode beginnt mit dem technischen Beginn bestimmt die Beitragsfällgkeit, die Kündigungsfristen und das Versicherungsende.

Das Versicherungsende Der Vertrag endet mit dem Tod des Versicherten, durch Heirat des Kindes in der Aussteuerversicherung und bei der Lebensversicherung durch den festgelegten Ablauftermin. Ansonsten endet der Vertrag durch Kündigung.

Siehe auch:

Schlagwort: Versicherungsbeginn, Versicherungsdauer, Versicherungsende, formeller Versicherungsbeginn, Materieller Versicherungsbeginn, technischer Versicherungsbeginn, Versicherungsperiode