Privathaftpflichtversicherung, Schnee / Glatteis

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Der Eingang wie auch der Bürgersteig vor dem Haus wie auch der Weg zur Mülltonne müssen sicher sein. Schnee wegräumen und Granulat/Salz streuen hat zwischen 7:00 und 20:00 Uhr zu erfolgen (für Feiertage bestehen großzügigere Bestimmungen).

⚠️ Genaue Auskunft ergeben sich aus den Ortssatzungen der Gemeinden und Städte.

Hauseigentümer können diese Aufgaben auch auf den/die Mieter übertragen. Das gehört im Mietvertrag dann vereinbart. Der Hauseigentümer muß aber seiner Kontrollpflicht nachkommen und die übertragene Winterdienstarbeit auch kontrollieren. Dies wird häufig vernachlässigt. Dann ist der Hauseigentümer bei auftretenden Schäden zum Schadenersatz verpflichtet.

Kommen Schneeräumgeräte zum Einsatz

XXX mit bis zu 20 km/h Höchstgeschwindigkeit verursacht werden, sind über die private Haftpflichtversicherung mitversichert. Fährt das Gerät schneller, braucht es eine eigenständige Kfz-Haftpflichtversicherung.



Schlagwort: Winterdienst, Wienterdienste

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