Verkehrsrechtsschutzversicherung

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In der Verkehrsrechtsschutzversicherung kann der Versicherungsnehmer folgendes versichern:

  • sein einziges Fahrzeug
  • alle Fahrzeuge
  • alle gleichartigen Fahrzeuge (z.B. alle PKW`s, alle Nutzfahrzeuge, alle Omnibusse, usw.)


Zu den Fahrzeugen in der Verkehrsrechtsschutzversicherung zählen

  • alle Motorfahrzeuge zu Lande
  • alle Motorfahrzeuge zu Wasser
  • alle Motorfahrzeuge zu Luft
  • sowie Anhänger


Versicherte Leistungsarten der Verkehrsrechtsschutzversicherung

  • Schadensersatzrechtsschutz
  • Strafrechtsschutz
  • Führerscheinrechtsschutz
  • Kfz-Vertragsrechtsschutz
  • Kfz-Eigentumsrechtsschutz
  • Kfz-Steuerrechtsschutz


Versicherter Personenkreis in der Verkehrsrechtsschutzversicherung

  • Versicherungsnehmer
  • Ehepartner / Lebenspartner
  • minderjährige Kinder (gem. Familiendefinition)
  • Enkelkinder (gem. Familiendefinition)
  • Eltern (gem. Familiendefinition)
  • Großeltern
  • berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge


Versicherungsschutz besteht in der Eigenschaft

  • als Eigentümer, Halter oder Insasse
  • als Mieter von Mietfahrzeugen
  • als Besitzer von Fahrzeugen
  • als Fahrer fremder Fahrzeuge
  • bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr
  • bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel und als Fußgänger