Rentenversicherung gesetzliche, Erziehungsrente
Auch Geschiedene erhalten eine Rente (als Unterhaltsersatz) wenn sie ein Kind erziehen und der geschiedener Ehepartner verstorben ist.
Voraussetzungen:
- Es müssen die Wartezeiten von fünf Jahren aus der eigenen Rente erfüllt sein.
- Die Ehe ist nach dem 30-06-1977 geschieden, für nichtig erklärt oder für aufgehoben erklärt worden sein.
- Sie erziehen ihr eigenes oder das Kind des verstorbenen Partners, das das 18. LJ. Noch nicht vollendet hat.
- Die Höhe der Rente entspricht der Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Die gleichen Voraussetzungen gelten für frühere Lebenspartner, deren eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgehoben wurde.
.
👁 Siehe auch: weitere Ausführungen der DRV [1]
👁 Siehe auch: Rentenversicherung gesetzliche, Erwerbsminderungsrente Höhe
Schlagwort: Erziehungsrenten, Unterhalt
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur gesetzlichen Rentenversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
.-.-.-.