Krankenversicherung private, Logopädie

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 17. November 2016, 10:35 Uhr von Lokseims (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Krankenversicherung private, Logopädie<br /> Die logopädische Therapieverordnung gehört zu den '''Heilmittelverordnungen'''. Sie müssen ärztlicherseits v…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Krankenversicherung private, Logopädie

Die logopädische Therapieverordnung gehört zu den Heilmittelverordnungen. Sie müssen ärztlicherseits verordnet sein. Verordnungen erfolgen durch HNO-Ärzte, Kinderärzte, Kieferorthopäden und auch durch Hausärzte. Anwendung findet sie bei:

• Stimmstörungen, Stimmtherapie
• Sprechtstörung, Sprechtherapie
• Sprachstörung, Sprachtherapie
• Schluck und, Schlucktherapie

Es erfolgen Einzelsitzungen (Ausnahme Gruppensitzung). Die Therapiedauer beträgt ca. 45 Minuten, ein- bis zweimal wöchentlich. Die Gesamtdauer der Therapie kann auch mehrere Jahre dauern.

Die Kosten werden von den privaten wie auch gesetzlichen Versicherern übernommen.

Schlagwort: Logopädie, Heilmittel