Kfz Versicherung, Zubehörteileliste

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In der Kfz-Versicherung wird unterschieden nach Zubehörteilen bzw. Fahrzeugteilen, die

beitragsfrei mitversichert sind betragsmäßig beschränkt versichert sind generell gegen Beitragszuschlag versicherbar sind grundsätzlich nicht versicherbar sind.

  • Aufgezählter Listeneintrag

Beitragsfrei mitversichert

Beitragsfrei mitversichert sind unter Verschluss verwahrte oder fest im Fahrzeug eingebaute sowie am Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile und Zubehörteile, soweit diese zugelassen sind und nicht zu einer anderen Gruppe zählen. Wie z.B.

Navigationssysteme, Autopilotsysteme und Radio/CD-Kombinationen, die ab Werk serienmäßig oder als Zubehör eingebaut worden sind. Gasanlagen Fotoapparate bis zu einem Wert von 50 Euro Navigations-Cd´s und Navigations-DVD`s Zubehör, das aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführt werden muss Zubehör zur Pannenhilfe bzw. Unfallaufnahme

Betragsmäßig beschränkt

Bei nachfolgenden Zubehörteilen ist die Entschädigung auf 5.000 Euro beschränkt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, je Schadenfall. Vorausgesetzt, diese sind im Fahrzeug eingebaut oder durch eine entsprechende Halterung fest mit dem Fahrzeug verbunden. Wie z.B.

Beiwagen und Verkleidungen bei Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads Lautsprecheranlagen (nicht jedoch in Omnibussen) CB-Funk Einzelgeräte Fernseher mit Antenne nachträglich fest eingebaute Navigationssysteme und Autopilotsysteme nachträglich fest eingebaute Radio/CD-Kombinationen auch mit zusätzlichem Verstärker Multimediasysteme, wie z.B. Audio-, Video-, Radio- und Telekommunikationsgeräte CD-Wechsler Funkanlage mit Antenne

Generell gegen Beitragszuschlag versicherbar

Gegen Beitragzuschlag sind generell die nachfolgenden Zubehörteile bzw. Fahrzeugteile versicherbar, soweit diese im Fahrzeug fest eingebaut sind oder mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden sind. Wie z.B.

Bar eingetragene Veränderungen am Fahrwerk oder Triebwerk, ausgenommen Umrüstung auf Gasbetrieb Panzerglas Doppelpedalanlage Rundumlicht, wie z.B. Blaulicht Telefon mit Antenne – fest eingebaut - Beschläge individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und Sonderfolierungen sowie besondere Oberflächenbehandlungen Hydraulische Ladebordwand für LKW Spezialaufbauten Wohnwageninventar – fest eingebaut -


Grundsätzlich nicht versicherbar

Keine Fahrzeugzubehörteile und daher nicht versicherbar sind die nachfolgenden, wie z.B.

Autokarten, Altanten Brillen Campingausrüstung – soweit nicht fest eingebaut - CD`s / DVD`s, USB-Stick, Speicherkarten Ersatzteile und Werkzeug – soweit nicht serienmäßig - Fahrerkleidung Faltgarage, Regenschutzplane Garagentoröffner – Sendeteil - Handy, Smartphone, mobile Navigationssysteme, Laptop und Tablet, auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung Heizung – soweit nicht fest eingebaut - Magnetschilder und Maskottchen Vorzelt Persönliche Gegenstände der Insassen, wie z.B. Reisegepäck, Kühltasche, Fotoausrüstung