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* '''Befreiungszeitpunkt'''<br /> | * '''Befreiungszeitpunkt'''<br /> | ||
Der Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht kann innerhalb der ersten 3 Monate nach der Immatrikulation gestellt werden. Die Bewilligung der Befreiung wirkt rückwirkend für den gesamten Zeitraum von der Versicherungspflicht an. Wurden Leistungen bereits in Anspruch genommen, so gilt die Befreiung ab der Antragsstellung auf Befreiung. | :Der Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht kann innerhalb der ersten 3 Monate nach der Immatrikulation gestellt werden. Die Bewilligung der Befreiung wirkt rückwirkend für den gesamten Zeitraum von der Versicherungspflicht an. Wurden Leistungen bereits in Anspruch genommen, so gilt die Befreiung ab der Antragsstellung auf Befreiung. | ||
* '''Einflussfaktoren auf die Befreiung: Studentenjob''' | * '''Einflussfaktoren auf die Befreiung: Studentenjob''' | ||
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* '''Mitversicherung in der Familienversicherung''' | * '''Mitversicherung in der Familienversicherung''' | ||
Eine weitere Variante ist die Mitversicherung bei den GKV-Versicherten Eltern, Ehegatte oder Lebenspartner im Rahmen der Familienversicherung. Die Familienversicherung über einen Elternteil ist bis maximal 25 Jahre möglich, die evtl. Verlängerung um eine Dienstzeit ist möglich. | :Eine weitere Variante ist die Mitversicherung bei den GKV-Versicherten Eltern, Ehegatte oder Lebenspartner im Rahmen der Familienversicherung. Die Familienversicherung über einen Elternteil ist bis maximal 25 Jahre möglich, die evtl. Verlängerung um eine Dienstzeit ist möglich. | ||
* '''Freiwillige Versicherung in der GKV''' | * '''Freiwillige Versicherung in der GKV''' | ||
Sind die Versicherungsgrenzen der GKV überschritten, besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Beitragsberechnung wird ein fiktives Mindesteinkommen zugrunde gelegt. Wird dieses überschritten, so wird das tatsächliche Einkommen zur Beitragsberechnung herangezogen. Diese sog. Gesamte wirtschaftliche Leistung beinhaltet das Bruttoarbeitsentgelt, Einnahmen aus Kapitalvermögen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, usw.. | :Sind die Versicherungsgrenzen der GKV überschritten, besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Beitragsberechnung wird ein fiktives Mindesteinkommen zugrunde gelegt. Wird dieses überschritten, so wird das tatsächliche Einkommen zur Beitragsberechnung herangezogen. Diese sog. Gesamte wirtschaftliche Leistung beinhaltet das Bruttoarbeitsentgelt, Einnahmen aus Kapitalvermögen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, usw.. | ||
Wird die freiwillige Versicherung in der GKV gewählt, so gilt für maximal 6 Monate der sog. Übergangstarif für Studierende in der Studienabschlussphase. | :Wird die freiwillige Versicherung in der GKV gewählt, so gilt für maximal 6 Monate der sog. Übergangstarif für Studierende in der Studienabschlussphase. | ||
:Nach dem Ende des Übergangstarifs für Studierende folgt die normale gesetzliche freiwillige Krankenversicherung. Als Beitragssatz wird der ermäßigte Beitragssatz zzgl. des kassenindividuellen Zusatzbeitrages angesetzt. Des weiteren ist der Beitrag zur Pflegeversicherung zu bezahlen. | |||
* '''Beitragsübersicht für Studenten in der | * '''Beitragsübersicht für Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung ''' | ||
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! Versicherungsart !! Beitragssatz !! Beitragsbemessungsgrundlage !! monatlicher Beitrag | ! Versicherungsart !! Beitragssatz !! Beitragsbemessungsgrundlage !! monatlicher Beitrag |