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Kfz Versicherung, Zweitwagen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Zweitwagenversicherung oder auch Zweitwagenregelung genannt ist eine Sondereinstufung gem. Versicherungsbedingungen. Diese Sondereinstufung ist möglich, wenn eine weiteres Fahrzeug auf den Versicherungsnehmer oder dessen Partner angemeldet und neu versichert wird.
Die Zweitwagenversicherung oder auch Zweitwagenregelung genannt ist eine Sondereinstufung gemäß den Versicherungsbedingungen. Diese Sondereinstufung ist möglich, wenn eine weiteres Fahrzeug auf den Versicherungsnehmer oder dessen Partner angemeldet und neu versichert wird.


'''Voraussetzungen'''
'''Voraussetzungen'''


* Das Erstfahrzeug muss besser als in SFR 0 eingestuft sein, es darf keine Einstufung in eine Schadenklasse vorliegen
- Das Erstfahrzeug muss besser als in SFR 0 eingestuft sein, es darf keine Einstufung in eine Schadenklasse vorliegen<br />
* der Kfz-Versicherungsvertrag darf aufgrund eines Schadens nicht in eine Schadenklasse zurückgestuft werden müssen
- der Kfz-Versicherungsvertrag darf aufgrund eines Schadens nicht in eine Schadenklasse zurückgestuft werden müssen<br />
* die Fahrerlaubnis muss mindestens 1 Jahr bestehen, wenn das Fahrzeug auf den Partner angemeldet wird
- die Fahrerlaubnis muss mindestens 1 Jahr bestehen, wenn das Fahrzeug auf den Partner angemeldet wird<br />
 




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Schlagwort: Zweitfahrzeug, Zweitfahrzeugversicherung, Zweitwagen versichern




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Schlagwort: Zweitfahrzeug, Zweitfahrzeugversicherung, Zweitwagen versichern
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