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Die rechtliche Grundlage hierfür ist der § 906, Abs. 2 des BGB. | Die rechtliche Grundlage hierfür ist der § 906, Abs. 2 des BGB. | ||
Recht häufig entsteht schnell ein Streit mit dem Nachbarn. | Recht häufig entsteht schnell ein Streit mit dem Nachbarn.<br /> | ||
Als Geschädigter | |||
Als Schädiger | - Als '''Geschädigter''' hilft die Immobilien-Rechtsschutzversicherung Ansprüche geltend zu machen und duchzusetzen.<br /> | ||
- Als '''Schädiger''' hilft eine Privathaftpflichtversicherung. | |||
'''Siehe auch:''' <br /> | |||
[[Privathaftpflichtversicherung]] <br /> | |||
[[Immobilienrechtsschutzversicherung]] <br /> | |||
[[Informationssystem Versicherung allgemein |Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]] [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']] | |||
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