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Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsklage: Unterschied zwischen den Versionen

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Wird der Rechtsschutz durch den Versicherer abgelehnt kann der Versicherungsnehmer auf eigenes Kostenrisiko Deckungsklage erheben.
Wird der Rechtsschutz durch den Versicherer abgelehnt kann der Versicherungsnehmer auf eigenes Kostenrisiko Deckungsklage erheben.


Rechtsschutz gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer gibt es nicht (§ 3 Abs. 2 h ARB).
⚠️ Rechtsschutz gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer gibt es nicht.<br />
 


'''Feststellungsklage'''<br />
'''Feststellungsklage'''<br />
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'''Siehe auch:''' <br />
[[Privatrechtsschutzversicherung, Schiedsgutachterverfahren ]]  <br />




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