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Das Abtretungsverbot verhindert, dass der Versicherer mit unbeteiligten, ihm nicht bekannten Personen Rechtsfragen erörtern muss. | Das Abtretungsverbot verhindert, dass der Versicherer mit unbeteiligten, ihm nicht bekannten Personen Rechtsfragen erörtern muss. | ||
Abtretungen durch den Versicherungsnehmer sind unwirksam, aber vom Versicherer genehmigungsfähig. | ⚠️ Abtretungen durch den Versicherungsnehmer sind unwirksam, aber vom Versicherer genehmigungsfähig. | ||