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'''Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) erfüllt.''' Die Finanzbehörden sind damit in der Lage, die für das wirtschaftlich tätige Rechtssubjekt jeweils handelnden natürlichen Personen richtig zuordnen zu können. Der Zeitpunkt der erstmaligen Vergabe wird - wie im Fall der IdNr. - durch Rechtsverordnung bestimmt, da ein zeitlicher Vorlauf zur Schaffung der organisatorischen und technischen Voraussetzungen zu berücksichtigen ist.<br /> | '''Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) erfüllt.''' Die Finanzbehörden sind damit in der Lage, die für das wirtschaftlich tätige Rechtssubjekt jeweils handelnden natürlichen Personen richtig zuordnen zu können. Der Zeitpunkt der erstmaligen Vergabe wird - wie im Fall der IdNr. - durch Rechtsverordnung bestimmt, da ein zeitlicher Vorlauf zur Schaffung der organisatorischen und technischen Voraussetzungen zu berücksichtigen ist.<br /> | ||
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Wirtschaftlich Tätige sind nach § 139a Abs. 3 AO: | Wirtschaftlich Tätige sind nach § 139a Abs. 3 AO: |