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Die Pflege-Bahr-Versicherung ist eine private Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung. Um die staatliche Förderung zu erhalten, sind die nachfolgenden Voraussetzungen zu erfüllen: | |||
* das 18. Lebensjahr ist vollendet | |||
* es besteht eine private oder gesetzliche Pflegeversicherung | |||
* mindestens 10 Euro werden monatlich in die private Pflegezusatzversicherung einbezahlt | |||
* es werden keine Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen oder wurden bezogen | |||
'''Bedingungen für förderfähige Pflegezusatzversicherungen''' | |||
* Abschluss des Vertrages zu brancheneinheitlichen Bedingungen. D.h. ohne Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Leistungsausschlüssen | |||
* Beschränkung der Abschlusskosten auf max. 2 Monatsbeiträge und Verwaltungskosten bis max. 10 % der Bruttoprämie | |||
* Pflegetagegeld | |||
* für alle Pflegegrade, inkl. Pflegegrad 0 für Demenz | |||
* im Pflegegrad V von mind. 600 Euro | |||
* Leistungen der sozialen Pflegeversicherung darf nicht überschritten werden | |||
* keine Sachleistungen möglich, nur Geldzahlung | |||
* Fälligkeit ab Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch zuständigen Pflegeversicherer | |||
* max. Wartezeit von 5 Jahren; keine Wartezeit für Kinder, deren Eltern die Kindernachversicherung beantragt haben | |||
* Verzicht des Versicherers auf ordentliches Kündigungsrecht | |||
* Recht des Versicherten bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit den Vertrag rückwirkend zu kündigen oder für drei Jahre ruhen zu lassen | |||
'''Leistungsumfang der Pflege-Bahr-Versicherung''' | |||
Das vereinbarte Pflegetagegeld bzw. Pflegemonatsgeld steht dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung. Das Pflegegeld wird je nach Pflegegrad ausbezahlt. Dieses ist mit einem Prozentsatz und einem fixen Betrag festgelegt. | |||
Daraus ergeben sich gesetzlich festgelegte Mindestleistungen: | |||
Pflegegrad | |||
1 | |||
2 | |||
3 | |||
4 | |||
5 | |||
Prozent | |||
10 % | |||
20 % | |||
30 % | |||
40 % | |||
100 % | |||
Pflegegeld monatlich | |||
60 Euro | |||
120 Euro | |||
180 Euro | |||
240 Euro | |||
600 Euro | |||
Vorteile der Pflege-Bahr-Versicherung | |||
Abschluss des Vertrages mit Vollendung des 18. Lebensjahres möglich, wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt | |||
keine Gesundheitsprüfung erforderlich | |||
keine Altersbeschränkung nach oben | |||
Antrag auf Abschluss des Vertrages darf vom Versicherer nicht abgelehnt werden | |||
Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge sind nicht möglich | |||
Fortführung der Pflege-Bahr-Versicherung bei Umzug ins europäische Ausland, wenn die Pflegepflichtversicherung weiterhin besteht | |||
Umstellung auf Anwartschaftsversicherung möglich bei Umzug außerhalb der EU und Europa. Oder Beendigung bei Wegzug aus Deutschland. | |||
Beitragshöhe richtet sich nach dem Eintrittsalter und den vereinbarten Leistungen | |||
Nachteile der Pflege-Bahr-Versicherung | |||
Zulage nur für förderfähige Pflegetagegeldversicherungen | |||
Inanspruchnahme der Leistung erst nach dem Ende der Wartezeit von 5 Jahren möglich. | |||
Beitragspflicht auch während der Leistungserbringung, keine Beitragsfreistellung im Leistungsfall | |||
keine frei Wahl der Absicherung in den einzelnen Pflegegraden möglich; richtet sich nach den Vorgaben des Versicherers | |||
eingeschränkter Leistungsumfang in den Pflegegraden im Vergleich zu ungeförderten Tarifen | |||
Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre, Kündigung zum Ende der Mindestvertragsdauer mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist |