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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Unterschied zwischen den Versionen

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Gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG der Europäische Union gelten Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitäquivalent|Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 50 Mio Euro verbunden mit einer  Bilanzsumme über 43 Mio € als Großunternehmen.
Gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG der Europäische Union gelten Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitäquivalent|Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 50 Mio Euro verbunden mit einer  Bilanzsumme über 43 Mio € als Großunternehmen.


[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:124:0036:0041:DE:PDF EMPFEHLUNG DER  KOMMISSION vom 6.  Mai 2003 betreffend  der Definition  der  Kleinstunternehmen  sowie  der  kleinen  und  mittleren  Unternehmen<br />
Empfehlung der EU Kommission vom 6.  Mai 2003 betreffend  der Definition  der  Kleinstunternehmen  sowie  der  kleinen  und  mittleren  Unternehmen  [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:124:0036:0041:DE:PDF <br />
 
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:124:0036:0041:DE:PDF


''' EU-Definition kleine und mittlere Unternehmen'''
''' EU-Definition kleine und mittlere Unternehmen'''
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