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Das Versicherungsjahr beginnt mit dem Datum des Versicherungsbeginns. | Das Versicherungsjahr beginnt mit dem Datum des Versicherungsbeginns. | ||
Es hat sich als praktikabel erwiesen das erste Versicherungsjahr mit dem folgenden 31.12. zu beenden, d.h. das erste Versicherungsjahr muss keine 12 Monate betragen. | Es hat sich als praktikabel erwiesen das erste Versicherungsjahr mit dem folgenden 31.12. zu beenden, d.h. das erste Versicherungsjahr muss keine 12 Monate betragen. | ||
Die fällige Jahresprämie wird anteilig ermittelt. Das zweite Versicherungsjahr beginnt dann immer mit dem 1.1. des Folgejahres. Zu diesem Zeitpunkt ist dann auch die Jahresprämie fällig | Die fällige Jahresprämie wird anteilig ermittelt. Das zweite Versicherungsjahr beginnt dann immer mit dem 1.1. des Folgejahres. Zu diesem Zeitpunkt ist dann auch die Folge-Jahresprämie fällig. | ||
👁 Siehe auch: [[Versicherungsbeginn, Dauer, Periode, Ende ]]<br /> | 👁 Siehe auch: [[Versicherungsbeginn, Dauer, Periode, Ende ]]<br /> |