Pferdelebensversicherung

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Die Pferdelebensversicherung leistet bei Verlust oder der Nutzungseinschränkung des Pferdes.

Das Pferd begleitet uns beim Sport und auch im Arbeitsleben. Ein Unfall oder Krankheiten kann zur Unbrauchbarkeit des Pferdes führen. Hinzu kommt der finanzielle Verlust. Gegen dieses Risiko hilft die Pferdelebensversicherung. Die Pferdelebensversicherung ist besonders sinnvoll, wenn der Versicherungsnehmer wirtschaftlich von seinem Pferd abhängig sind.


* Pferdelebensversicherung, versicherbare Pferde

Gesunde Pferde können ab dem 7. Lebenstag (Fohlenversicherung) versichert werden. Das Höchstaufnahmealter für die Versicherbarkeit eines Pferdes beträgt i.d.R. maximal 15 Jahre. Grundsätzlich sind alle Pferde versicherbar.
⚠️ Ausnahmen: In der Pferdelebensversicherung sind Pferde ausgeschlossen, deren Standort außerhalb von Deutschland liegt. Ebenso vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind aktive Rennpferde. Der Grund hierfür ist, das ein erhöhtes Risiko besteht und diese nur auf vorherige Anfrage beim Versicherer ggf. versicherbar sind.


  • Vertragslaufzeit, Beendigung, Kündigung des Vertrages
Die Vertragslaufzeit beträgt 1, 3 oder 10 Jahre und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Der Vertrag kann bei einer Beitragserhöhung seitens des Versicherungsnehmers außerordentlich gekündigt werden. Ist der Schadenfall eingetreten endet der Vertrag automatisch. Wird das Pferd verkauft, reicht eine Nachricht an den Versicherer, der Vertrag wird dann beendet. Außerdem gibt es die ordentliche Kündigungsmöglichkeit, hier ist der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten, zum Ende des Versicherungsjahres kündbar.
  Zu empfehlen ist eine Laufzeit von 3 oder ggf. auch 10 Jahren. Der 10-Jahresvertrag kann nach 3 Jahren gekündigt werden! Sie sichern sich aber einen entsprechend hohen Rabatt.


Leistung bei Tod bei Transportunfällen,
Leistung bei Tod oder Nottötung nach Krankheit,
Diebstahl,
Abschlachten,
Brand,
Blitzschlag,
Unbrauchbarkeit beim Reiten und Fahren durch Unfall,
Unbrauchbarkeit beim Reiten und Fahren durch Krankheit,
andauernde Zuchtunbrauchbarkeit,
Wolfsriss


  • Versicherungssumme
Die Versicherungssumme der Pferdelebensversicherung sollte dem tatsächlichen Wert des Pferdes entsprechen. Die Versicherungssumme ist weiterhin abhängig vom
Alter des Pferdes,
Abstammung des Pferdes,
Ausbildung des Pferdes,
Erfolge des Pferdes.


⚠️ Der Versicherer kann die Versicherungssumme mit einer einseitigen Erklärung herabsetzen, wenn diese nachweislich zu hoch angesetzt wurde. Als Richtwert der Versicherungssumme wird der Ankaufswert des Pferdes angesetzt.


  • Pferdelebensversicherung, Leistungshöhe / Entschädigungszahlungen
Die Tarife der Versicherer sehen unterschiedliche prozentuale Entschädigungs-Höchstsummen, die sich aus der vereinbarten Versicherungssumme ergeben, vor. Diese bewegen sich zwischen 70 und 100% der Versicherungssumme.


  • Eintritt Versicherungsfall durch „Unbrauchbarkeit des Pferdes“ - Eigentumsverhältnisse
  Im Versicherungsfall, nach der Leistung des Versicherers, geht das Pferd im allgemeinem in das Eigentum des Versicherers, zur weiteren Verwertung, über. Sagt Ihnen das nicht zu, vereinbaren Sie mit dem Versicherer, dass das Pferd in ihrem Eigentum verbleibt. Wenn im Pferdepass steht, dass das Pferd geschlachtet werden darf, wird der Schlachterlös ggf. in Abzug gebracht.


  • Beitragsnachlässe Pferdelebensversicherung
Beitragsnachnachlässe für Fohlen und Jungtiere sind üblich.


  • Wartezeiten
Unfälle sind sofort versichert, keine Wartezeiten.
für nicht benannte Erkrankungen: keine, 1 Woche, bestimmte Erkrankungen: 3 oder 6 Monate
Dummkoller,
ansteckende Blutarmut,
Borna,
Hufkrebs,
Dämpfigkeit,
chronische Bronchitis,
periodische Augenentzündung,
Knochenweiche,
Tuberkulose,
chronische Lahmheit,
Skletterkrankungen
Hufrollenerkrankung,
Gleichbeinlahmheit,
Schale und Spat,
Sehnenstelzfuß
Ataxie durch jede Ursache.
nicht abschließend, von Versicherer zu Versicherer auch unterschiedlich.


  • Vorerkrankungen
I.d.R. wird beim Pferdekauf eine Ankaufsuntersuchung durchgeführt. Auch der Versicherer fordert eine Untersuchung. Liegen schwere Erkrankungen vor schließt sich eine Versicherung aus. Kleinere Mängel müssen nicht unbedingt hierzu führen. Vorerkrankungen können ausgeschlossen werden, alle anderen Risiken sind versichert.


  • generelle Ausschlüsse
Nottötung wenn wirtschaftliche Gründe vorliegen,
Vorerkrankungen, die vor Deckungsbeginn bestanden haben, diagnostiziert und/ oder behandelt wurden
Schönheitsfehler;
Tod infolge einer Seuche oder Krankheit, für die eine Zahlung aus öffentlichen Mitteln - auch durch Tierverwertungsanstalten - zu leisten ist oder geleistet werden müsste, wenn sie nicht schuldhaft verwirkt worden wäre.


  • örtlicher Geltungsbereich
Der örtliche Geltungsbereich ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich geregelt. Einige Tarife/Versicherer begrenzen den Schutz auf Deutschland, andere auf Westeuropa.


  • Anzeigepflicht, Meldepflicht
Jede Störung im Befinden des Pferdes, die es erforderlich macht einen Tierarzt aufzusuchen und sonstige Anzeichen von Erkrankungen, Unfälle, Verdacht auf Seuchen, Seuche, Abhandenkommen und der Tod des Pferdes müssen vom Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden. Meldepflichtige Erkrankungen werden verpflichtend von Tierärzten, Labore oder auch Leiter von Veterinärämtern gemeldet.


  • Anbieter
Es gibt nur wenige Pferdelebensversicherung Anbieter, Allianz Agrar AG (vormals mmagrar), GHV Darmstadt, R+V Pferdelebensversicherung und Uelzener Pferdelebensversicherung, die eine Pferdelebensversicherung, zu unterschiedlichen Bedingungen und Tarifleistungen, anbieten. Hierzu stellt die Allianz, R+V und die Uelzener jeweils 3 Tarifvarianten zur Verfügung, die GHV mit einem "Grund/Basistarif". Hier besteht die Möglichkeit mit Ergänzungsmöglichkeiten/Zusatzbausteinen den Schutz aufzubessern. Die Allianz bietet in nur einer Tarifvariante, optional, Leistungen bei Erkrankung des Pferdes an. ⚠️Dies bezieht sich lediglich auf die Unbrauchbarkeit des Pferdes durch einen Unfall und nicht auf Erkrankungen.


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Pferdelebensversicherung Vergleich - Bedingungen und Leistungen mit den wichtigsten Merkmalen

  = ist versichert, im Versicherungsschutz enthalten
  = ist nicht versichert (ggf.optional)

Versicherer und Tarifvarianten Allianz BASIS Allianz PLUS Allianz BEST GHV Basis R+V Exzellent R+V Premium R+V Basis Uelzener basis Uelzener premium Uelzener premium plus
Allgemeine Bedingungen
Mindestaufnahmealter - (L)ebenstag
7.L
7.L 
7.L
7.L
8.L
8.L
8.L
Höchstaufnahmealter in (J)ahren / unbegrenzt = unbegr.1
15 J
8.L
13.L
unbegr.1
11.J
11.J
11.J
Wartezeitentfall bei Todesfällen durch Unfall
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wartezeiten bei Todesfällen durch Krankheit, keine, (1 Wo)che für unbenannte Krankheiten, (3 Mo)nate oder (6 Mo)nate für benannte Krankheiten
 
 
 
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örtlicher Geltungsbereich - "DE" Deutschland /"WE" Westeuropa /"DE-A+" Deutschland ganzjährig und Anrainerstaaaten, Skandinavien, Spanien, Portugal und Italien für 30 Tage DE-A+ DE-A+ DE-A+
DE
WE
WE
WE
DE
DE
DE
örtlicher Geltungsbereich bei Transporten - "EU" Europäische Union / "CH" Schweiz
DE
DE
DE
DE
EU+CH
EU+CH
EU+CH
Beitragsrabatte für Fohlen, Jungtiere (teilweise bis 25%)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Beitragsrabatte bei mehrjähriger Versicherungsdauer
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Höchst-Versicherungssummen bis € in Tausend (Tsd.) - (als Richtwert dient maximal der Ankaufswert oder der aktuelle Wert, Liebhaberwerte sind nicht versicherbar)
2,5 Tsd., höhere VSU auf Anfrage
175 Tsd.
500 Tsd.
500 Tsd.
30 Tsd., höhere VSU auf Anfrage
30 Tsd., höhere VSU auf Anfrage
30 Tsd., höhere VSU auf Anfrage
Selbstbehalte
XXX
20 %
0 %2
0 %2
 
 
Entschädigung in % der Versicherungssumme (VSU) - (ggf. abzüglich einer Restverwertung)
100 %
100 %
100 %
100 %
XXX
 
 
80%
80%
80%
ärztl. (G)utachten, (R)öntengenbilder sind ab einer bestimmten Versicherungssumme (VSU) bei Antragsstellung erforderlich
G generell, R Bei DU durch Unfall u. Krankheit
 
 
 
 
G über 2.500 VSU
G über 2.500 VSU, R ab 7.500 VSU
24-Stunden Notrufdienst
 
 
 
 
 
 
 
Leistungen werden erbracht infolge von Allianz BASIS Allianz PLUS Allianz BEST GHV Basis R+V Exzellent R+V Premium R+V Basis Uelzener basis Uelzener premium Uelzener premium plus
Unfall: Tod oder Nottötung
 
 
 
 
 
 
 
 
 
unfallbedingte Ataxie (Störung der Bewegungskordination) und unfallbedingte Sehnenverletzung
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Krankheit: Tod oder Nottötung
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Operation
 
 .
 
 
 
 
 
Beihilfe zu lebensrettenden Operationen
 
 
 
 
 
 
Brand
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Blitzschlag
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Explosion
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Trächtigkeit und Geburt bei Stuten
 
 
 
 
 
 
 
Kastration bis zum 3. Lebensjahr beim Hengst
 
 
 
 
 
 
 
Diebstahl
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Raub
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abhandenkommen
 
 
 
 
 
 
Abschlachten in diebischer Absicht
 
 
 
 
 
 
 
Transportunfall - keine See- und Lufttransporte
 
 
 
 
 
 
 
Transportmittelunfall private, unentgeltliche - keine See- und Lufttransporte
 
 
 
 
 
 
 
Schleifen und Fahren von Langholz
 
 
 
 
 
 
Wolfsriss
 
 
 
 
 
XXX
 
 
 
 
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Leistungen bei dauernder Unbrauchbarkeit (DU) des Pferdes Allianz BASIS Allianz PLUS Allianz BEST GHV Basis R+V Exzellent R+V Premium R+V Basis Uelzener basis Uelzener premium Uelzener premium plus
Dauernde Unbrauchbarkeit (DU) des Pferdes zum Reiten und Fahren durch Unfall
 optional
 
 
 
 
 .
 
 
 .
Dauernde Unbrauchbarkeit (DU) des Pferdes zum Reiten und Fahren durch Krankheit
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ausschlüsse bei Unbrauchbarkeit durch
Alter, Bösartigkeit, Koppen/Weben, natürliche o. anerzogene Verhaltensweisen, Stätigkeit, Sattel-, Schmiede und Verladezwang
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
Leistungen bei Zuchtunfähigkeit des Pferdes
Dauernde Zuchtuntauglichkeit (Hengst) durch Sterilität
 
 
 
 
 
 
 
Dauernde Zuchtuntauglichkeit (Hengst) durch Krankheit
 
 
 
 
 
 
Dauernde Zuchtuntauglichkeit (Hengst) durch Unfall
 
 
 
 
 
 
sofortiger Versicherungsschutz eines Auktionpferdes bei Fall of-Hammer Info Klick
 optional
 optional
 
 
 
 
 
 
 
 
Zusatzbausteine / Deckungserweiterungen - ggf. optional mit versicherbar
Dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten und Fahren
 
 
 
 
 
 
Fahrprüfungen
  optional
 
 
 
 
 
Distanzritte
  optional
 
 
 
 
 
Vielseitigkeitsprüfungen
 optional
 
 
 
 
 
Schleifen und Fahren von Langholz
 
 
 
 
 
 
Generelle Ausschlüsse
Nottötung wenn wirtschaftliche Gründe vorliegen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorerkrankungen, die vor Deckungsbeginn bestanden haben, diagnostiziert und/ oder behandelt wurden
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schönheitsfehler
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schäden, soweit sie durch Krieg, innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, Erdbeben, Überschwemmungen, Kernenergie oder hoheitliche Eingriffe verursacht sind
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Für die Vollständig- und Richtigkeit der Vergleichswerte sind ausschließlich die Bedingungen und Tarifleistungen des jeweiligen Versicherers maßgebend.

Anmerkungen
1 R+V Basis = Höchstaufnahmealter unbegrenzt, bei Verzicht auf den Einschluss der Unbrauchbarkeit des Pferdes.
2 R+V 2 = Am 1.1. des Jahres in dem das Pferd 18 Jahre alt wird, gilt ein Selbstbehalt von 20 % als vereinbart.
2 R+V 3 = Am 1.1. des Jahres in dem das Pferd 18 Jahre alt wird, gilt ein Selbstbehalt von 20 % als vereinbart.
1 R+V 3 =


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Anschrift ab 01-07-2021
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


(vormals 82205 Gilching)

Kontakt
Zentrale / Verwaltung Telefon: 08105 4119
Zentrale / Verwaltung mailto:brigitte@smieskol.de

vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn


Kundenservice





















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