Unfallversicherung gesetzliche, Sturz

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Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Der Sturz ist nur dann ein Unfall, wenn hierbei irgendeine Form der Außeneinwirkung vorgelegen hat.


Siehe auch:


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