Gebührenordnung Tierärzte (GOT)

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"Die GOT gibt einen Gebührenrahmen vom einfachen bis zum dreifachen Satz (stufenlos) vor, keine Festpreise. Die Gebührenhöhe kann je nach Lage des Falles variieren und ist außerdem z. B. in spezialisierten Kliniken in der Stadt meist höher als in einfachen Praxen auf dem Lande. Sowohl medizinische Gründe, Zeitaufwand oder besondere Umstände (z. B. Notdienst) rechtfertigen einen höheren (bis zum dreifachen) Satz. Die Kriterien sind beispielhaft im § 2 der GOT aufgeführt." Quelle: Bundestierärztekammer