Subsidiaritätsklausel

Aus Versicherungen.org Wiki

Eine Subsidiaritätsklausel regelt, dass kein Anspruch auf Versicherungsleistung geltend gemacht werden kann, wenn das vom Schaden betroffene Interesse schon anderweitig versichert wurde.


👁 Siehe auch: Kfz-Versicherung,
👁 Siehe auch: Rechtsschutzversicherung,














Schlagwort: Klausel, Klauseln, Subsidärhaftung

-.-.-.-

Kategorien: Versicherung AllgemeinBIMPIM