Annahmezwang

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Der Annahmezwang / Kontrahierungszwang wird durch eine gesetzliche Regelung in Kraft gesetzt. Als Ausnahme von der Vertrags- und Abschlussfreiheit gilt der Kontrahierungszwang. Dieser findet im Versicherungsbereich in den folgenden Sparten seine Anwendung.


  • Kfz Versicherung


  • Private Krankenversicherung


  • Gesetzliche Krankenkasse


  • Betriebskrankenkasse



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Schlagwort: Annahmepflicht, Konrahierungszwang -.-.-.-