Unfallversicherung private, Verfallsfrist
Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 4. März 2021, 15:12 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Die Verfallsfrist (Geltungsmachungsfrist) beträgt i.d.R. 15 Monate. Im Unterschied zu den gesetzlichen Verjährungsfrist, die ein Leistungsverweigerungsrecht begründet, erlischt nach der Verfallsfrist der Anspruch selbst.
👁 Siehe auch: Verjährung
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur privaten Unfallversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
Schlagwort: Anspruch geltend machen
.-.-.-.